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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der werbeland GmbH & Co. KG für den Verkauf von Waren an gewerbliche Kunden oder sonstige juristische Personen

 

  1. Geltungsbereich
    • Die Leistungen des Anbieters für den Online-Shop unter der o. g. URL erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
    • Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Bestellers haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu. 

 

  1. Ausschluss von Verbrauchern

Wie schließen keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen. Alle Preise auf der Webseite verstehen sich – vorbehaltlich abweichender Angaben – zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

 

  1. Vertragsschluss

Unsere Angebote im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Waren zu bestellen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung und stellt grundsätzlich noch keine Vertragsannahme dar. Wir können die Annahme innerhalb von fünf Tagen erklären, indem wir eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermitteln, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung bei Ihnen maßgeblich ist, oder indem wir die bestellte Ware liefern, wobei insoweit der Zugang der Ware bei Ihnen maßgeblich ist, oder

 

  1. Zahlung, Verzug

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf unserer Website aufgeführten Preise. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Für den Fall, dass wir einen weiteren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen ist. 

 

  1. Eigentumsvorbehalt
    • Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt unser Eigentum bis alle Forderungen erfüllt sind, die uns gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent. Sofern sich der Käufer vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, nachdem wir eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt haben. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. Sofern wir die Vorbehaltsware zurücknehmen, stellt dies bereits einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn wir die Vorbehaltsware pfänden. Von uns zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die uns der Käufer schuldet, nachdem wir einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen haben.
    • Der Käufer muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Käufer sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
    • Der Käufer darf die Vorbehaltsware verwenden und im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Er darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderungen des Käufers gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Käufers bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen (insbesondere Forderungen aus unerlaubter Handlung und Ansprüche auf Versicherungsleistungen) und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent tritt uns der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang ab. Wir nehmen diese Abtretung an.
    • Der Käufer darf diese an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für uns einziehen, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen. Unser Recht, diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt; allerdings werden wir die Forderungen nicht selbst geltend machen und die Einzugsermächtigung nicht widerrufen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
    • Sofern sich der Käufer jedoch vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist –, können wir vom Käufer verlangen, dass dieser uns die abgetretenen Forderungen und die jeweiligen Schuldner bekannt gibt, den jeweiligen Schuldnern die Abtretung mitteilt und uns alle Unterlagen aushändigt sowie alle Angaben macht, die wir zur Geltendmachung der Forderungen benötigen.
    • Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Im Übrigen gilt für die durch Verarbeitung entstehende neue Sache das Gleiche wie für die Vorbehaltsware.
    • Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung. Wird die Vorbehaltsware in der Weise verbunden oder vermischt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, sind der Käufer und wir uns bereits jetzt einig, dass der Käufer uns anteilsmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Wir nehmen diese Übertragung an.
    • Das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum an einer Sache wird der Käufer für uns verwahren.
    • Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Käufer.
    • Wenn der Käufer dies verlangt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert unserer offenen Forderungen gegen den Käufer um mehr als 10% übersteigt. Wir dürfen dabei jedoch die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

 

  1. Lieferung
    • Die Lieferfristen sind der Webseite zu entnehmen. Auf eventuell abweichende Lieferzeiten weisen wir auf der jeweiligen Produktseite hin. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere die korrekte Angabe der Lieferadresse im Rahmen der Bestellung.
    • Falls der Anbieter ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage ist, weil der Lieferant des Anbieters seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, wird der Kunde unverzüglich darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht zur Verfügung steht. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners werden unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
    • Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs der Ware geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Verzögert sich die Übergabe oder Versendung aus vom Besteller zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Besteller über. 
    • Bei Speditionsware erfolgt die Lieferung „Frei Bordsteinkante“, also bis zu der der Lieferadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des Verkäufers nichts anderes ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

  1. Annahmeverzug
    • Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Anbieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
    • Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt per anno neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
    • Dem Kunden bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. 

 

  1. Gewährleistung
    • Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend

 

  • begründet ein unwesentlicher Mangel grundsätzlich keine Mängelansprüche;

  • hat der Anbieter die Wahl der Art der Nacherfüllung;

  • beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängel ein Jahr ab Gefahrübergang;
  • sind bei gebrauchten Waren die Rechte und Ansprüche wegen Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen;

  • beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

 

  • Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Verjährungsfristverkürzungen gelten nicht
  • für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen,
  • für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, sowie

  • für den Fall, dass der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen hat.

 

  • Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
  • Handelt der Kunde als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

 

  1. Haftung
    • Der Anbieter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
      • Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
      • Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
      • Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
      • Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
    • Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen die Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.

 

  1. Schlussbestimmungen
    • Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 
    • Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht an unserem Sitz zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat. Der Sitz unseres Unternehmens ist der Überschrift dieser AGB zu entnehmen.
    • Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

 

Kontaktdaten

werbeland® GmbH & Co. KG
Cornauer Tor 4
27793 Wildeshausen

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